Lebenswertes Leverkusen – Erhalt der Natur
(Pressetermin der Naturschutzverbände NABU und BUND Leverkusen am 16.9.26, ehemaliger Sportplatz südlich der Dhünn)
Das Ziel einer modernen Stadtentwicklung muss der Erhalt und die Wiederherstellung der Natur sein. Mit der im Juni 2024 beschlossenen EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, geschädigte Ökosysteme schrittweise wiederherzustellen und den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Dies gilt natürlich auch für Leverkusen.
Naturnahe Lebensräume und wohnortnahe Grünflächen sind wesentliche Voraussetzungen für Gesundheit, Lebensqualität, Erholung und funktionierendes soziales Miteinander.
Gleichzeitig tragen Grünflächen dazu bei, Städte vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Messungen der Naturschutzverbände NABU und BUND während der Hitzetage 2026 haben dies auch für Leverkusen gezeigt: Grünflächen und Stadtbäume können die Hitzeentwicklung reduzieren und damit Strom für Klimaanlagen sparen sowie Gesundheitskosten senken.
Defizite bei Bauvorhaben und Artenschutzgutachten
In Leverkusen sind auch bei Neubauten weiterhin Schottergärten, fehlende Fassadenbegrünung und unzureichend begrünte Dächer verbreitet. Am Beispiel des Bebauungsplanentwurfs „offenes Parken oder Parkhaus am Bayer-04-Stadion“ zeigen die Naturschützer von NABU und BUND die viele noch nicht genutzten Möglichkeiten auf, das Ziel des Erhalts der Natur in Leverkusen in Zukunft konsequenter umzusetzen.
Ein wesentliches Problem liegt bereits bei der Art der Erstellung von Artenschutzgutachten. Nach Auffassung der Naturschutzverbände müssen solche Gutachten die vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sowie mögliche Auswirkungen eines Bauvorhabens solide erfassen. Im vorliegenden Fall sollte der ökologische Wert des ehemaligen Sportplatzes südlich der Dhünn beurteilt werden. Die Untersuchungen stützen sich jedoch nur auf Daten des Fundortkatasters NRW sowie lediglich drei Begehungen in der Winterzeit. Der Gutachter kommt so zu dem Ergebnis, dass eine Wiederaktivierung des Sportplatzes mit 7.072 qm Kunstrasen, Versiegelung durch gepflasterte Wege, Versiegelung durch ein Vereinsheim sowie Ausstattung mit einer Flutlichtanlage keine erhebliche Betroffenheit im Plangebiet ergeben würden.
Dem können die Naturschützer jedoch nicht zustimmen !
Die betroffene Fläche besitzt bereits heute augenscheinlich eine hohe ökologische Bedeutung wie die Naturschützer bei einem Ortstermin zeigen konnten. Sie liegt zudem im Umfeld des FFH-Gebiets „Dhünn und Eifgenbach“. Auch der Leverkusener Landschaftsplan weist den Bereich als Landschaftsschutzgebiet aus mit dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung für naturverträgliche Erholung. Diese Schutz- und Entwicklungsziele müssen bei der Planung vollständig berücksichtigt werden. Die derzeitige versickerungsoffene Brache mit buntem Pflanzenbestand erfüllt diese ökologischen Funktionen bereits. Eine Umwandlung in einen Sportplatz mit 7.072 m² Kunstrasen, versiegelten Wegen, Vereinsheim und Flutlicht würde dagegen viele ökologische Funktionen reduzieren. Auch die mögliche Nutzung der Fläche als Nahrungsbiotop für verschiedene planungsrelevant wichtige Vogelarten muss in Zukunft angemessen berücksichtigt werden.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Bauplanungen und Artenschutzgutachten häufig nicht ausreichend betrachten, wie sich die Fläche ohne Bebauung entwickeln könnte. Für eine zukunftsorientierte Planung sollte daher auch untersucht werden, welchen ökologischen Wert eine Fläche bei Erhalt und richtiger Pflege entwickeln könnte. Gefordert werden deshalb fachlich belastbare Artenschutzgutachten und ökologisch wirksame landschaftspflegerische Begleitpläne als Grundlage für politische und planerische Entscheidungen.
Ökologischer Ausgleich muss tatsächliche Verluste berücksichtigen
Auch beim Ausgleich für Flächenversiegelung bestehen erhebliche Chancen der Weiterentwicklung in Leverkusen. Das derzeitige Punktesystem bildet nach Auffassung der Naturschutzverbände den tatsächlichen Verlust der wichtigen „kostenlosen Dienstleistungen der Natur“ nur unzureichend ab. So ergeben sich unzureichende Maßnahmen wie z.B. Aufhängen von Vogelnistkästen oder Pflanzen einzelner Obstbäume, welche die Versiegelung einer großen Fläche nicht ökologisch gleichwertig kompensieren können.
Um den weiteren Verlust natürlicher Flächen aufzuhalten und Leverkusen klimaresilienter zu machen, muss deshalb das Vermeidungsgebot konsequent an erster Stelle stehen. Es stellt sich daher die Frage, wie wichtig Parkflächen in unmittelbarer Stadionnähe sind, wo doch ein hervorragendes Hol- und Bringsystem zu entfernter liegenden Parkplätzen bereits existiert. Erst wenn sich herausstellt, dass eine für die breite Stadtgesellschaft unabdingbare Notwendigkeit nachgewiesen ist, kann die Einrichtung von Parkplätzen unter Einhaltung eines realen und funktionierenden Ausgleichs geplant werden.
Im Bebauungsplanentwurf wird eine Variante „offenes Parken“ mit der Wiederaktivierung des Sportplatzes südlich der Dhünn vorgestellt. Sie würde eine heute begrünte und versickerungsoffene Fläche großflächig mit Kunstrasen und weiteren versiegelten Bereichen überformen. Dadurch würden Versickerungsfähigkeit, Klimaschutzwirkung und weitere Ökosystemleistungen erheblich reduziert. Gleichzeitig ginge ein potenzielles Nahrungs- und Ganzjahresbiotop für zahlreiche Vogelarten verloren. Dies wäre aus Sicht der Naturschützer nicht vertretbar.
Daher wäre die Variante „Parkhaus“ zu bevorzugen.
Um die auch dabei auftretenden Schäden für die Natur zu reduzieren schlagen die Naturschützer vor: Erhalt der größeren Bäume, eine vollständige Fassadenbegrünung, die Verwendung nachwachsender Baumaterialien, vollständig als Solardächer mit Wiesenflächen gestaltete Dächer sowie Wege mit dauerhaft hoher Versickerungsfähigkeit. Außerdem muss Lichtverschmutzung insbesondere im Bereich der Dhünn vermieden werden, da künstliche Beleuchtung negative Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und Insekten haben kann. Zusätzlich wird gefordert, mindestens eine gleich große bereits versiegelte Fläche zu entsiegeln und dauerhaft naturnah zu pflegen.
Insgesamt zeigt das Beispiel, dass zukünftige Bauvorhaben in Leverkusen stärker an den Zielen des Natur-, Klima- und Artenschutzes sowie der EU-Wiederherstellungsverordnung ausgerichtet werden müssen. Nur solide Daten, das konsequente Vermeidungsgebot, wirksamer ökologischer Ausgleich und die Sicherung naturnaher Flächen können den Verlust von Natur stoppen und Leverkusen zu einer klimaangepassten und lebenswerten Stadt weiterentwickeln.







