Grünsatzung – zukunftsweisend und sehr sinnvoll

Die Aufgabe der Grünsatzung ist nach Ansicht aller Naturschützer, dafür zu sorgen, dass bei Neubauten alles getan wird, um die durch sie erzeugten Probleme für die Natur zu reduzieren. Das Gebäude und sein Umfeld müssen folgerichtig so gestaltet sein, dass von ihm so viele positive Ausstrahlungen wie möglich in Sachen Artenvielfalt, Wasserhaltevermögen und Klimaschutz ausgehen. Der vorliegende Entwurf hat viele gute Aspekte, aber vor einer Verabschiedung durch den Stadtrat sollte das große Weiterentwicklungspotential noch eingearbeitet werden. So z.B. ausschließlich „standortgerechte und heimische“ Pflanzen zu verwenden. In dem Entwurf werden „naturverträgliche Arten“ vorgeschlagen. Der Begriff „naturverträglich“ ist im gärtnerischen Sinne nicht eindeutig definiert und kann daher zu vielerlei Fehlinterpretationen führen. Er ist daher wichtig ihn durch „einheimische“ zu ersetzen. Nur so kann die notwendige Förderung der Artenvielfalt erfolgen. Irritiert hat uns z.B., dass in der Pflanzen-Vorschlagsliste sogar der Kirschlorbeer aufgeführt wird. Dieser Strauch wird von vielen Naturschutz-Fachleuten als keineswegs förderlich angesehen und verbreitet sich invasiv. Diese schlechte Eigenschaft ist allgemein – auch in Wikipedia – bekannt.

Jede Chance der Begrünung muss unbedingt genutzt werden, so sollte der durch die Grünsatzung festgeschriebene Begrünungsanteil auf Tiefgaragen außerhalb der Wege von 60% auf 100% erhöht werden.

Wir würden uns freuen, wenn durch eine umfangreich ergänzte Grünsatzung endlich ein Regelwerk für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Leverkusens geschaffen wird. Dieses ist aus Sicht unserer Enkel genauso wichtig für den Hausbau wie die uns heute selbstverständliche DIN-Norm von Abflussleitungen oder z.B. die vorgeschriebenen Maßnahmen für den Brandschutz.

Genauso notwendig wie die Grünsatzung für Neubauten ist natürlich auch eine Grünsatzung für die bestehenden Gebäude und sollte unbedingt entwickelt werden.