Pressemitteilung zum Pressetermin am 21.3.24

Landschaftsplan-Entwurf zeigt in die richtige Richtung

Der heute gültige Landschafts-Plan von Leverkusen stammt aus dem Jahr 1987 – bedurfte also dringend einer Überarbeitung. Der jetzt diskutierte neue Entwurf der Stadtverwaltung kann aus Sicht der Naturschutzverbände NABU, BUND und LNU als gelungen bezeichnet werden. Es ist deutlich zu erkennen, dass das Wissen der Verwaltung über die aktuellen ökologischen Zusammenhänge in der Natur eingearbeitet wurde und durch die Festlegungen im Landschaftsplan die Situation der Natur in Leverkusen verbessert werden soll. Ein richtiger Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Kommune – mit Optimierungspotential.

Eine Stadt ist aufgeteilt in Flächen die bebaut werden können und in den Außenbereich. Fast die Hälfte von Leverkusen soll perspektivisch bebaut werden, die andere Hälfte verbleibt für Wald, Wiesen, Felder und Flüsse. Die Nutzungen in diesem Außenbereich werden durch den Landschaftsplan festgelegt.

Seit der Erstellung des noch geltenden Landschaftsplans von 1987 hat sich viel geändert: Gesetze, Wissen über ökologische Zusammenhänge, Landwirtschaft und der Erholungsbedarf der Bevölkerung in der Landschaft. Aber auch der Verlust der Artenvielfalt hat sich seit den 80er Jahren extrem beschleunigt. So hat z.B. die Insektenbiomasse allein in den letzten 30 Jahren um 70 % abgenommen. Früher häufige Vögel wie Feldlerche oder Schwalben sucht man heute in Leverkusen häufig vergebens.

Der neue, weiterentwickelte Landschaftsplan muss aus Sicht der Leverkusener Naturschutzverbände also schnellstens in Kraft treten. Denn das Ziel, durch den neuen Landschaftsplan die Situation der Natur in Leverkusen zu verbessern muss schnellstmöglich erreicht werden. Daher ist es nur folgerichtig, dass der Vorschlag unterbreitet wird, die Naturschutzgebiete endlich deutlich zu vergrößern. Zur Zeit stehen in Leverkusen nur 2,26% der Fläche unter Naturschutz – der Entwurf des neuen Landschaftsplans sieht 11,62% der Fläche vor – in NRW sind es aktuell schon 8,81% und soll auf 15% erhöht werden. Die Landesnaturschutzverbände fordern sogar, wissenschaftlich basiert, 20%.

Wolfgang Heep, Sprecher der BUND-Kreisgruppe Leverkusen ergänzt: „Jeder weiß doch, wie elementar Freiflächen und Waldbereiche für das Klima und die Anpassung an den Klimawandel in unserer Stadt sind. Hier muss in Leverkusen noch viel passieren. Denn neben der Wärmebelastung sind bei uns das Thema Starkregen und die damit verbundenen Hochwassergefahren von besonderer Bedeutung.“

Der Wald ist für den Klimaschutz und für die Erholung gerade in Leverkusen unverzichtbar. Der Landschaftsplan verfolgt sinnvollerweise das Ziel der Erhaltung und Entwicklung von Waldbereichen mit Altholzbeständen und artenreicher Fauna. So z.B. soll im Bürgerbusch eine naturschädliche Nutzung des Waldes verhindert werden. Er soll als Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Brutvögel und Fledermäuse, die auf Altholz und größere zusammenhängende Waldgebiete angepasst sind, weiterentwickelt werden. Die natürlich gewachsenen Böden und ihre vielfältigen Funktionen für den Naturhaushalt sollen erhalten werden. Die Bedeutung für eine naturverträgliche forstwirtschaftliche Nutzung und die hohe Bedeutung für das Stadtklima (Luftqualität, Luftaustausch) sollen gefördert werden.

Jedoch zeigt der Landschaftsplanentwurf auch noch Entwicklungspotential nach oben hin. Denn einige Details sind durchaus problematisch. Durch die Definition „Innerhalb des Plangebietes“ sind große Bereiche „weiss“ ausgewiesen – also nicht geschützt. Diese sollen für eine Bebauung reserviert werden. Dr. Hans-Martin Kochanek, der  Vorsitzende des NABU Leverkusen stellt fest: „Neben den bereits heute für Bebauung reservierten Flächen – die aus Sicht des Naturschutzes bereits viel zu groß dimensioniert sind – sollen noch weitere 620.000 qm für die Wohnbebauung der Natur entnommen werden. Das entspricht der Fläche von 86 Fußballfeldern! Es handelt sich um wertvolle landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich, die „geopfert“ werden sollen. Dies ist untragbar und dient nicht einem zukunftsfähigen Leverkusen.“

Eine weitere Möglichkeit den Landschaftsplanentwurf noch weiterzuentwickeln sehen die Naturschützer darin, geschützte Lebensräume miteinander zu verbinden, um so einen Genaustausch der Tier- und Pflanzenarten zu ermöglichen. Bemühungen dazu sind im Landschaftsplanentwurf an vielen Stellen zu bemerken, es gibt aber durchaus noch Optimierungsmöglichkeiten so z.B. bei der Verbindung des zukünftigen Naturschutzgebietes Buschbergsee mit den nördlichen Naturschutzgebieten.

In dem dicht besiedelten Leverkusen ist auch die Erholung der Bevölkerung von großer Bedeutung. Der Landschaftsplan berücksichtigt das Bedürfnis der Bevölkerung nach naturnaher Erholung. Prof. Dr. Martin Denecke, der Vorsitzende der LNU Leverkusen meint dazu: „Auch die Naturschutzverbände  sind für eine naturnahe Erholung. Im Landschaftsplan fehlt aber eine klare Festlegung, dass dazu nur vorhandene Wege genutzt werden dürfen. Es ist schädlich, wenn unkontrolliert Wege quer durch Wald oder Wiesen entstehen. Frucht oder seltene Blumen werden dadurch zertrampelt und Tiere in ihren wenigen noch verbleibenden Ruhezonen gestört. Des Weiteren fehlt für die heute schon notwendige Kontrolle das notwendige Personal beim Ordnungsamt und bei der unteren Naturschutzbehörde.“ Mehr Personal ist auch notwendig um eine aktivere Einbindung der Land- und Forstwirte durch Vertragsnaturschutz zu ermöglichen. Denn dann können diese, wenn sie Leistungen für die Natur erbringen, auch finanziell gefördert werden.

Landschaftsplan für Leverkusen – Novellierung längst überfällig

Leverkusen hat immer noch den erste Landschaftsplan von 1987. Eine Überarbeitung des Landschaftsplanes ist Ende 2023 als Entwurf erschienen. Er zeigt schon viele Verbesserungen auf. So erfreulicherweise eine Erweiterung der Naturschutzgebiete. Denn zur Zeit sind nur 2,25 % der Fläche Leverkusens unter Naturschutz gestellt, in NRW sind es 8%, das Landesziel ist 15%, die Naturschutzverbände fordern sogar landesweit 20% Biotopschutzsysteme.
Jedoch sind sicherlich so manche Details optimierbar. So wurden z.B. Sportplätze aus dem Landschaftsschutzstatus herausgenommen – obwohl sie teilweise im Wald liegen und daher eines sinnvollen Schutzstatus bedürfen.

Wir begrüßen daher die vorgesehene Novellierung des Landschaftsplanes und wünschen uns einen kreativen und offenen Diskurs mit den vielen Anregungen, die sicher im Laufe der kommenden Offenlage eingebracht werden.