Wir brauchen Windkraft – aber an der richtigen Stelle
Ein Bauen im Außenbereich und in schützenswerten Landschaften ist nicht akzeptabel. Deswegen sind wir gegen den Standort Monheim und schlagen andere geeignetere Standorte vor.
Der Buschbergsee in Hitdorf ist ein wertvoller Lebensraum, welcher durch ein Windrad stark beeinträchtig würde. Dennoch plant die Stadt Monheim in nur 400 m Entfernung die Aufstellung eines Windrades. Der NABU Leverkusen und NABU Monheim haben eine Stellungnahme gegen die Errichtung eingereicht und alternative Aufstellmöglichkeiten benannt. Die Stadt Monheim lehnte leider ab.
Die Auswirkungen der in Monheim geplanten Windenergieanlage an der südlichen Grenze zu Leverkusen könnten dramatisch auf die wertvolle umgebende Natur werden – dies zeigen die aktuellen Untersuchungen der Naturschutzverbände NABU und BUND.
Wir brauchen dringend Windenergieanlagen, da sie einen elementaren Beitrag zu unserer Versorgung mit erneuerbaren Energien leisten.
Aber – der Platz muss genau ausgewählt werden, damit kein Schaden angerichtet wird. Wir würden auch nicht gerne direkt neben einer Mülldeponie wohnen wollen. Und genau diese Umsicht können NABU und BUND Leverkusen und der NABU Monheim dem Flächennutzungsänderungsverfahren, welches am 25. Oktober im Monheimer Stadtrat genehmigt wurde, leider nicht attestieren.
Im Gegenteil, obwohl von vom NABU und BUND rechtzeitig eine umfangreiche, fachlich mit Daten über mehrere Jahre ausgestattete Stellungnahme der Monheimer Stadtverwaltung zuging, beharrt diese darauf, dass sie dem Artenschutz in der Planung genügend beachtet habe. Dies können die vielen Fachleute der Naturschutzverbände jedoch nicht bestätigen. Sie kennen gerade das Umfeld der geplanten Windenergieanlage an der Leverkusener Stadtgrenze neben Bayer Crop Science seit Jahren genau. Die langjährigen Daten zeigen auf, dass gerade der in direkter Nähe zur geplanten Windenergieanlage PF01 liegende Buschbergsee dem Gebiet einen hohen ökologischen Wert verleiht, welcher im Gutachten der Stadt Monheim nicht dargestellt wurde. Die Naturschutzfachleute sind sich einig darüber, dass einer der Gründe dafür die zu kurze Untersuchungsphase der von der Stadt Monheim beauftragten Gutachter ist. So werden in dem Gutachten das Vorkommen des vom Aussterben bedrohten Baumfalken, sowie anderen seltenen Greifvögeln, die in dieser Region regelmäßig jagen, nicht ausreichend aufgezeigt. Zu diesen bedrohten Greifvögeln gehören auch Wanderfalke sowie Schwarz- und Rotmilan. Für den seltenen Rotmilan hat Deutschland eine ganz besondere Verantwortung, denn 60% des weltweiten Bestandes brüten in unserem Land.
Auch wird aus dem städtischen Gutachten die Größe der am Buschbergsee lebenden Sturmmöwen-Kolonie, die bis zu 65 Paaren umfassen kann, sowie das einzige Brut-Vorkommen der Steppenmöwe in NRW, nicht richtig erkenntlich und gewertet. Ferner gibt es im Gebiet u.a. eine Kolonie von Kiebitzen. Der Kiebitz ist Vogel des Jahres 2024 und in unserer Region fast ausgestorben. Dies sind nur einige Vogelarten, die stellvertretend für viele andere den hohen Wert dieses Naturareals aufzeigen, welches durch die angedachte Windenergieanlage stark beeinträchtigt werden wird.
Nicht nur die Fachleute der Naturschutzvereine zeigen auf, dass die Anwesenheit von vielen seltenen Brutvogelarten im direkten Umfeld der Windenergieanlage PF01 im Monheimer Gutachten nicht genügend berücksichtigt wird, sondern auch die untere Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen weist auf weitere Mängel hin: „…. Ansammlungen von Vögeln, wie Rast- und Zugvögel, sowie Fledermäusen sind durch die Liste (Anlage 1 zu § 45b BNatSchG) nicht betrachtet. Somit wird eine Betroffenheit planungsrelevanter Arten nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG durch die geplanten Windenergieanlage durch den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag nicht ausreichend ausgeräumt (neben dem Tötungsverbot (Nr.1) insbesondere auch hinsichtlich des Störungsverbots (Nr.2) und der Beschädigung bzw. Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr.3))….“.
„Zudem würde die geplante Windenergieanlage genau in der einzigen noch vorhandenen Zugschneise unserer herbstlichen Zugvögel liegen. Die Windenergieanlage würde wie eine Barriere wirken und somit eine auch überregional wirkende negative Ausstrahlung entwickeln“, hat der in Leverkusen-Rheindorf wohnende Kenner der Region und Ornithologe Dr. Roger Briesewitz, ermittelt.
Aber nicht genug der Probleme an diesem Ort. Wie viele Monheimer und Hitdorfer wissen, fliegen die Kraniche im Frühling und im Herbst genau über diese Region. Aber auch noch seltenere Zugvögel nutzen diesen letzten noch nicht bebauten Korridor zwischen Leverkusen und Monheim. So wurde z.B. dort auch die vom Aussterben bedrohte Sumpfohreule beobachtet. „Als ein besonderes Manko der vorliegenden Entscheidungsgrundlage für die Monheimer Ratsfraktionen empfinde ich auch das Fehlen einer Prüfung des Vorkommens von Fledermäusen in diesem Bereich. Fledermäuse sind besonders gefährdet durch Windenergieanlagen und dort leben mit Sicherheit mehrere dieser seltenen Arten.“ sagt Erich Schulz, der 2. Vorsitzende des NABU-Leverkusen.
„Gegen eine Windenergieanlage an der Grenze nach Leverkusen sprechen mehrere wichtige Gründe: Zerstörung eines wertvollen Lebensraumes, Fehlen wichtiger Grundlagen in der Artenschutzbewertung wie Fledermauskartierung und die unzureichende Berücksichtigung mehrerer seltener Arten wie z.B. dem Baumfalken. Die oberflächliche Bestandserfassung der Möwen, scheinbar ohne Begehung des Buschbergsees, läßt leider befürchten, dass auch andere Themen vernachlässigt wurden. Daher hatten wir gehofft, dass die Monheimer Ratsfraktionen die vorgeschlagene Flächennutzungsplanänderung für die PF01 ablehnen werden“, so Jörg Baade, zuständig für planungsrechtliche Angelegenheiten beim NABU Monheim am Rhein.
Aber auch für die weiteren geplanten Windkraftkonzentrationszonen PF02 und PF04 werden nach dem umfangreichen Gutachten der Naturschutzverbände negative Auswirkungen auf die Natur erwartet. Hier sind ebenfalls viele wichtige Vogelarten betroffen, u.a. brüten dort Mäusebussarde und Habichte. Zudem ist auch für diese Bereiche das Vorkommen der Fledermäuse nicht bestimmt worden. Die Naturschützer gehen davon aus, dass sich in den Waldgebieten die absolut zu schützenden Fortpflanzungsstätten befinden.
Daher lautet ihre Empfehlung, zuerst die wichtigen Daten zu ermitteln, bevor hier Fakten geschaffen werden. Denn der Schutz der seltenen Tiere kann später nur durch langfristige Abschaltungen der Windenergieanlagen in den kritischen Zeiten erfolgen, die in diesem Fall sehr lange werden können und somit die Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen und ihre Sinnhaftigkeit für die Stromversorgung in Frage stellen könnten.