Gegen die Naturzerstörung: Beirat für Natur und Landschaft bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen

Was ist das eigentlich?

In der Regel viermal im Jahr setzen sich sechzehn Leverkusener Bürgerinnen und Bürger „zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft“ zusammen, um „bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitzuwirken“ (§ 11,1 Landschaftsgesetz).

Sie gehören einem Verband an, sind von ihm für dieses Amt vorgeschlagen worden und von der Stadt Leverkusen gewählt worden.

Eine unsichtbare Grenzlinie teilt diese Sechzehn in zwei gleich große Gruppen auf: die der „Naturnutzer“ und die der „Naturschützer“.

Die „Nutzergruppe“ setzt sich zusammen aus zwei Vertretern des Landwirtschaftsverbandes, einem Vertreter des Waldbauernverbandes, einem Vertreter für Gartenbau bzw. Obst- und Gemüsebau, einem Vertreter des Landesjagdverbandes, einem Vertreter des Fischereiverbandes und, seit kurzem, einem Vertreter des LandesSportBundes sowie einem Vertreter der Imkerverbände.

Die Naturschützer kommen aus NABU, BUND und LNU (der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt), also den drei nach § 12 des Landschaftsgesetzes anerkannten Naturschutzverbänden in Nordrhein-Westfalen.

Damit Sie wissen, wer Sie in NABU und BUND vertritt, stellen wir sie hier kurz vor:

  • Benedikt Rees, BUND (Vertreter: Bernd Schade, BUND)
  • Wolfgang Heep, BUND (Vertreter; Dr. Ralf Bell, BUND)
  • Dr. Hans-Martin Kochanek, NABU (Vertreter: Nils Lange, NABU)
  • Erich Schulz (Vertreter: Kevin Kahre, NABU)
  • Dazu kommen Prof. Dr. Martin Denecke, Dr. Sacha Eilmus und Karl Theo Birk als Mitglieder der LNU und jeweils einem Vertreter.

Der Beirat muss immer dann in Entscheidungsprozesse der Stadt einbezogen werden, wenn Vorhaben einen Eingriff in die Natur darstellen. Ein – und noch keineswegs abgeschlossenes – Beispiel ist die Neuaufstellung des Landschaftsplans. Es gibt durchaus Eingriffe, denen wir als Naturschützer zustimmen können, wenn entsprechende Ausgleichsmaßnahmen den Eingriff erträglich machen.

Allzu oft allerdings ziehen wir bei Abstimmungen den Kürzeren und fragen uns im Anschluss an die Sitzung, ob wir als Naturschützer in diesem Gremium eigentlich an der richtigen Stelle agieren. Als unverbesserliche Optimisten und ausgestattet mit einer gehörigen Portion Frustrationstoleranz hoffen wir aber von einer Sitzung zur nächsten, dass der Beirat seiner Aufgabe gerecht wird, „Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenzuwirken“ (§11,1,3.LG) und so zu zeigen, dass die Natur in unserer Stadt nicht nur Verfügungsmasse für den Eigennutz ihrer Bewohner ist.