Stellungnahme zum Artikel im KSTA „Schale Zwangsbegrünung“ und Rechtsfehler vom 27.11.2023
Leserbrief von Ingrid Mayer (für BUND und NABU Leverkusen)
Ich hatte schon eher mit dem Aufschrei der Immobilienbranche und der Rechtsgelehrten gerechnet – eröffnet sich doch mit der geplanten Grünsatzung ein ungeheures Feld für Einsprüche aller Art.
Das Ziel der Satzung, die „Förderung der Klimaschutzziele der Stadt Leverkusen und der klimaangepassten Innenentwicklung“ (§ 1) mit Aussagen wie die Stadt solle „unterschiedslos mit einer undifferenzierten Einheitszwangsbegrünung überzogen werden“ oder das Vorhaben sei eine „ stadtweit starre und uniforme Begrünungsorgie“ zu kommentieren, weist auf eine fundamentale Nichtbeachtung der unzähligen wissenschaftlichen Studien der letzten Jahrzehnte zur Rolle einer grünen Infrastruktur im Kampf gegen den Klimawandel hin. Ob begrünte Fassaden und Dächer, Parks oder Gärten: Stadtgrün bildet die Voraussetzung für nachhaltige, resiliente und zukunftsfähige Städte. Wer natürlich wilden Wein, Knöterich, Waldrebe oder Geißblatt, Pfeifenwinde oder den immergrünen Efeu, ohne näher hinzusehen und ohne ihren vielfältigen Nutzen in Betracht zu ziehen, nur für grünes Einheitsgestrüpp hält, dem ist wahrscheinlich nicht zu helfen.
Bei aller Fehlerhaftigkeit der Satzung, auf die die Naturschutzverbände in ihrer Stellungnahme hingewiesen haben, bleibt sie ein Schritt in die richtige Richtung!
„Nach dem Leitsatz ‚Alles, was waagrecht ist unter freiem Himmel, gehört der Natur‘ sind alle Dächer konsequent begrünt, so dass man aus der Vogelperspektive das Haus nur als grüne Natur erkennen kann. Wir sind Gast der Natur. Was wir der Natur wegnehmen durch den Hausbau, muss wieder aufs Dach kommen als Erdschicht für natürlichen Gras- und Baumbewuchs… Die Grasbedachungen vermindern Staub, Lärm, Heizkosten. Erzeugen Sauerstoff, mindern Klimagegensätze, auch das sind Kostengewinne. Die Blanz ist auf alle Fälle positiv“ – mit diesen Worten begleitet Friedensreich Hundertwasser in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eines seiner zahlreichen Bauprojekte in Wien – üppig begrünt und farbenfroh gehören sie heute zu den Attraktionen der österreichischen Hauptstadt, nachdem sie zu ihrer Entstehungszeit so manchen Rechtsstreit auf sich gezogen haben…
Kreativität und individueller Gestaltung steht eine Grünsatzung nicht im Wege!