Schutz der Fledermäuse

Die Bestände der heimischen Fledermäuse sind seit den 1960/70er Jahren stark zurückgegangen. Heute stehen alle europäischen Arten unter besonderem Schutz. Auf Grundlage der Bonner Konvention zur Erhaltung wandernder Tierarten wurde das Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa (EUROBATS) entwickelt. Dieses trat 1994 in Kraft.
In den Anhängen II und IV der „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ der EU von 1992 sind alle Fledermausarten aufgeführt und gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Änderung vom 25. März 2002) zu den „streng geschützten Arten“.
Das bedeutet u. a., dass die Wohnstätten der Fledermäuse wie Sommer- und Winterquartiere geschützt sind. Konkret heißt das, die Quartiere dürfen nicht zerstört und Störungen der Tiere müssen vermieden werden. Befindet sich ein Fledermausquartier an einem Gebäude, sollte bei Renovierungsarbeiten rechtzeitig ein Fledermauskundler hinzugezogen werden. Durch einfache Maßnahmen lassen sich häufig vorhandene Quartiere erhalten oder neue Quartiere schaffen. Aus Sicht des Fledermausschutzes kann dann für die Bauarbeiten der günstigste Zeitpunkt festgelegt werden.

 

Gefährdungsursachen

Die Gefährdungsursachen sind komplex und greifen ineinander. Am auffälligsten ist der Verlust von Fledermaus-Quartieren z. B. durch Renovierungsarbeiten an Gebäuden und durch Abholzungen höhlentragender Bäume. Hierdurch können größere Gruppen von Tieren dezimiert werden.
Durch den Einsatz von Umweltgiften in Land- und Forstwirtschaft wird das Angebot der Nahrungsinsekten vermindert. Die Pestizide können auch mit den Nahrungsinsekten von den Fledermäusen aufgenommen werden und zu direkten Vergiftungen der Tiere führen. Durch die Speicherung der Gifte im Körperfett wird die Gesundheit, Lebenserwartung und die Fortpflanzungsfähigkeit der Fledermäuse beeinträchtigt. Auch Veränderungen der Landschaft z. B. durch Trockenlegung von Feuchtgebieten und der Verlust von Feldgehölzen verringern das Nahrungsangebot für die Fledermäuse. Diese Eingriffe wirken großflächig und somit auf eine große Anzahl von Tieren.

Erklärende Zeichnung, wo am Haus welche Nisthilfen möglich sind

Schutz gebäudebewohnender Fledermausarten

Schutzmaßnahmen bei Hausreparaturen:

Umbauten dürfen erst nach der Wochenstubenzeit (dauert von März bis September) beginnen, nachdem die Fledermäuse in ihr Winterquartier umgezogen sind. Befindet sich ein Winterquartier (Nutzung etwa Anfang Oktober bis April) z.B. im Hauskeller, so dürfen die Arbeiten erst nach dem Abzug der Tiere im Frühjahr/ Sommer beginnen. Wichtig ist, dass die Einflug-/Ausflugsöffnungen z.B. Spalten an Gebäuden und historischen Mauern nicht verschlossen werden. Durch Unachtsamkeit werden Fledermäuse manchmal eingemauert. Neue Öffnungen werden mitunter nicht angenommen, selbst wenn sie in unmittelbarer Nähe der alten Öffnungen liegen.

 

Dachstuhlsanierungen:

Ist eine Dachstuhlsanierung oder Neudeckung des Daches notwendig, so sollte dies frühzeitig mit einem Fachmann besprochen werden. Folgende Punkte sind besonders zu beachten:

  • Erhaltung der von den Tieren genutzten Hangplätze
  • Verzicht auf Holzschutzmittel.

Holzschutzmaßnahmen:

Konservierende Anstriche zum Holzschutz bei Dachstuhlsanierungen stellen eine besondere Gefährdung dar. Fledermäuse haben engen Körperkontakt mit der Holzkonstruktion und nehmen giftige Chemikalien mit der Haut auf. Wenn möglich auf Alternativen wie das Heißluftverfahren zurückgreifen.

 

Der insektenfreundliche Garten:

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, seinen Garten oder Balkon so zu bepflanzen, dass möglichst viele Insekten angezogen werden.

Weitere Informationen dazu gibt es unter:

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/aktiv-fuer-fledermaeuse/11241.html